Mitglieder der Gesellschaft


In der Gesellschaft sind neue Mitglieder willkommen, von welchem Gebiet ihres Bestrebens auch immer das Interesse zur Phänomenologie führt. Unsere Mitglieder sind Philosophen, Mediziner, Psychotherapeuten, Psychologen, Rechtswissenschaftler, Kultur- und Sozialwissenschaftler, Künstler und Pädagogen, unter vielen anderen.
Näheres dazu und zu den Zielen der GNP finden Sie auf dieser Website unter der Rubrik Über die GNP.

Jahrestagung und Mitgliederversammlung

Auf besonderes Interesse unserer Mitglieder trifft die öffentliche GNP-Jahrestagung, die jedes Jahr zu einem relevanten Forschungsthema veranstaltet wird. Unser Tagungsort ist in der Regel verkehrsgünstig gelegen, für all jene Mitglieder, die aus ganz Deutschland und den angrenzenden Staaten anreisen. Im Rahmen der Jahrestagung findet in der Regel die Mitgliederversammlung der GNP statt.
Beide Veranstaltungen geben gute Gelegenheit zum fachlichen und interdisziplinären Austausch und persönlichen Kontakt der Mitglieder untereinander sowie zum Beisammmensein in angenehmer, anregender Atmosphäre auf der Tagung.

Literatur über Neue Phänomenologie mit Preisnachlass

Für Mitglieder der Gesellschaft für Neue Phänomenologie besteht die Möglichkeit, zahlreiche Bücher zu Sonderkonditionen zu beziehen. Das betrifft wissenschaftliche Literatur zur Neuen Phänomenologie mehrerer Verlage. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte auf dieser Website der Rubrik Fragen & Antworten.

Mitglied werden

Wenn Sie Mitglied der Gesellschaft für Neue Phänomenologie werden möchten, dann laden Sie die Beitrittskarte hier herunter oder fordern Sie einfach eine Beitrittskarte an. Die Kontaktadresse der GNP mit Briefanschrift, Email, Telefon und Telefax finden Sie auf dieser Website unter der Rubrik Kontakt.

Mitgliedsbeitrag

Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt jährlich Eur 25,00. Für Studentinnen und Studenten jährlich Eur 12,00. Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt jährlich Eur 50,00. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig Eur 20,00.

Rechtsform und Gemeinnützigkeit

Die Gesellschaft für Neue Phänomenologie hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Sie wurde am 22. Februar 1992 gegründet und ist seitdem von den zuständigen Finanzämtern Kiel-Nord und Rostock als steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend im Sinne der §§ 51 ff. AO (Abgabenordnung) anerkannt.